Brüssel (Reuters) – Im Streit über den Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet.
Die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts vom 14. Juli und 7. Oktober verstießen gegen die allgemeinen Grundsätze des Vorrangs und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts sowie der Bindungswirkung der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), erklärte die Brüsseler Behörde. Das polnische Verfassungsgericht hatte am 7. Oktober unterstrichen, dass es nicht nur das Recht habe, die Verfassungsmäßigkeit des EU-Rechts zu überprüfen, sondern auch die Urteile des EuGH. Der stellvertretende Justizminister Sebastian Kaleta bezeichnete das Vertragsverletzungsverfahren am Mittwoch als einen Angriff auf Polens Verfassung und Souveränität.