– von Markus Wacket
Berlin (Reuters) – Bauherren können doch noch Geld für bereits gestellte Anträge zum energiesparenden Bauen bekommen.
Nach dem abrupten Förder-Aus der vergangenen Woche verständigte sich die Bundesregierung am Dienstag darauf, die bis zum 24. Januar eingereichten Anfragen noch zu bearbeiten. Es geht um etwa 24.000 Fälle. “Das ist rechtssicher und gewährleistet den Vertrauensschutz”, sagte Klimaminister Robert Habeck nach der Verständigung mit Bau- und Finanzministerium. Vermutlich müssten noch einmal etwa fünf Milliarden Euro aus dem Klimafonds in die Förderung fließen. Das Geld stünde für andere Vorhaben dann nicht mehr zur Verfügung.
Das Effizienzhaus-40-Programm für Neubauten werde fortgeführt, kündigte der Grünen-Politiker an, aber bei einer Milliarde Euro gedeckelt. Zudem werde es bis Ende des Jahres befristet. Das weniger strenge EFH-50-Neubauprogramm laufe aus. Nur Sanierungen nach diesem Standard würden weiter gefördert.
Habeck hatte die Förderung von Effizienzhäusern und der energetischen Sanierung in der vergangenen Woche mit sofortiger Wirkung gestoppt. Die Antragsflut im Januar besonders für den Bau von Häusern nach dem Standard 55 habe die bereitgestellten Mittel über die staatliche KfW-Bank deutlich überstiegen, hieß es.
FÖRDERSTOPP HATTE PROTESTSTURM AUSGELÖST
Der Förderstopp hatte zu einem Proteststurm von Bauverbänden und Häuslebauern geführt. Viele hatten die Förderung von teils bis zu 20.000 Euro pro Gebäude in ihre Finanzplanung eingerechnet. Da das besonders populäre EFH-55-Programm Ende Januar auslaufen sollte, hatte dies in den vergangenen Wochen zu einem Ansturm geführt. Seit November habe das Volumen allein hier 14 Milliarden Euro betragen.
“Es tut mir wirklich weh”, sagte Habeck mit Blick auf die Menschen, die in der letzten Januarwoche noch einen Antrag stellen wollten. Es gebe aber zuviele Mitnahmeeffekte. Die Regierung arbeite daran, für die Zeit ab 2023 neue Förderregeln zur klimafreundlichen Sanierung aufzulegen mit besonderem Blick auf den sozialen Wohnungsbau.
Die Bau- und Wohnungswirtschaft zeigte sich erleichtert. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW), sprach von einer guten Botschaft. “Für die betroffenen Wohnungsunternehmen wird damit eine Selbstverständlichkeit wiederhergestellt: Die Rechtssicherheit für fristgerecht eingereichte Anträge.” Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Baugewerbes, Felix Pakleppa, warnte aber: “Wir appellieren an die Bundesregierung, nicht noch einmal Häuslebauer und Investoren derart zu schocken. Das ist Gift für die Baukonjunktur. Denn Investoren und Bauherren brauchen stabile und verlässliche Rahmenbedingungen.”