Zins auf Steuer-Nachforderung soll an Buba-Basiszins gekoppelt werden

Berlin (Reuters) – Das Bundesfinanzministerium hat Eckpunkte dargelegt, wie es die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Senkung der bislang hohen Zinsen auf Steuernachforderungen umsetzen will.

Der neue Satz solle in grober Anlehnung an den Basiszinssatz der Bundesbank ermittelt werden und ein Mischzinssatz zwischen Guthaben- und Verzugszinsen sein, sagte Finanz-Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) der “Welt”. Wichtig sei, dass die Umsetzung für Bürger und Unternehmen möglichst einfach sei und es Planungssicherheit gebe. Eine Neuregelung werde man “zeitnah” angehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im August den geltenden Zinssatz von 0,5 Prozent im Monat beziehungsweise 6,0 Prozent im Jahr für verfassungswidrig erklärt. Der Satz wurde 1961 eingeführt und ist seitdem unverändert. Seit Jahren liegen die Zinssätze am freien Markt aber um die Null Prozent. Eine Neuregelung muss bis Ende Juli 2022 vorliegen. Wie hoch der Zinssatz sein darf, hatte das Verfassungsgerichts offen gelassen. Der Staat nimmt bislang durch die Verzugszinsen etwa eine Milliarde Euro pro Jahr ein.

Hessel äußerte sich der “Welt” zufolge nicht zur genauen Berechnung des künftigen Zinses. Im September hatte die FDP-Fraktion, damals noch in der Opposition, demnach gefordert, der Steuerzins solle künftig “für jeden Monat ein Zwölftel des Basiszinssatzes im Sinne von § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, zumindest aber 0,1 Prozent” betragen.

Nachzahlungszinsen fallen an, wenn Steuerpflichtige Einkommens-, Körperschafts-, Umsatz- oder auch Vermögens- und Gewerbesteuer-Erklärungen verspätet abgeben und Steuern nachzahlen müssen. Zwar gilt eine Karenzzeit von 15 Monaten ab Fälligkeit und in dieser Zeit werden keine Verspätungszinsen erhoben. Ab dann fallen auf Nachzahlungen jedoch bislang 0,5 Prozent pro Monat an. Dabei ist es egal, ob die Verspätung vom Steuerpflichtigen verschuldet ist oder das Finanzamt lange für die Bearbeitung brauchte oder eine Außenprüfung des Finanzamts zu einer Nachzahlung führte.

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