Fast jede vierte Kontrolle deckt Mindestlohn-Verstoß auf

(Stellt in der Meldung vom 21. Januar im letzten Satz klar, dass der Mindestlohn 12,82 Euro beträgt (nicht 12,84 Euro)

– von Holger Hansen

Berlin (Reuters) – Die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat im vorigen Jahr deutlich seltener geprüft, ob Arbeitgeber die Mindestlohnregeln einhalten.

Bundesweit habe es 25.274 Arbeitgeberprüfungen gegeben, teilte das Bundesfinanzministerium auf Fragen des Linken-Politikers Victor Perli mit. Das waren rund 41 Prozent weniger als im Jahr 2023. Die Zahl der dabei eingeleiteten Verfahren wegen möglicher Verstöße ging nur um 15 Prozent zurück auf 6159. “Die Zahlen sind ein Skandal”, sagte Perli am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters. Das Finanzministerium erklärte dagegen, dass die FKS durch einen risikoorientierten Ansatz zielgenauer prüfe und rechtstreue Arbeitgeber dadurch mit weniger Prüfungen rechnen müssten.

Auch Perli räumte ein, dass die Trefferquote gestiegen sei, wertete dies aber als Hinweis auf ein steigendes Ausmaß der Verstöße. “Bei jeder vierten Kontrolle wurde ein Verfahren wegen Mindestlohnbetrug eingeleitet”, sagte der Linken-Politiker. “Das bedeutet eine Verschärfung der Situation, denn trotz weniger Kontrollen ist die Trefferquote erneut gestiegen.”

Das Finanzministerium erklärte auf Anfrage, die reine Anzahl der Arbeitgeberprüfungen sei “nur beschränkt aussagefähig”. Durch den risikoorientierten Ansatz könne sich die FKS zielgenau auf die für Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße besonders anfälligen Bereiche konzentrieren. “Das hat zur Folge, dass die Gesamtzahl der Prüfungen sinkt, deren Wertigkeit und damit perspektivisch die Beanstandungsquote sowie die festgestellte Schadenssumme aber gleichzeitig ansteigen”, erklärte das Ministerium. Rechtstreue Unternehmen müssten dadurch mit weniger Prüfungen der FKS rechnen und würden vor unredlichen Mitbewerbern verstärkt geschützt.

Die eingeleiteten Verfahren betreffen nicht nur die Nichtzahlung nach dem Mindestlohn- oder dem Arbeitnehmerentsendegesetz, sondern auch Verstöße gegen Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten. Die meisten Verstöße wurden laut Aufstellung des Ministeriums im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe festgestellt. Es folgten das Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe sowie Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Der gesetzliche Mindestlohn ist Anfang 2025 um 42 Cent auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen.

(Bericht von Holger Hansen, redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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