Verpackungssteuer auf Einweggeschirr ist verfassungsgemäß

Karlsruhe (Reuters) – Die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr, die in Tübingen erhoben wird, ist verfassungsgemäß.

Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde des Betreibers einer McDonald’s-Filiale in der baden-württembergischen Stadt zurück. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss heißt es, die Stadt sei zur Erhebung der Steuer berechtigt.

In Tübingen müssen Schnellrestaurants für jede Einwegverpackung 50 Cent Steuer bezahlen, für jedes Einwegbesteck 20 Cent. Damit sollen einerseits Einnahmen erzielt, aber auch die Verunreinigung verringert und ein Anreiz für die Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen werden. Der Betreiber einer McDonald’s-Filiale klagte gegen die neue Satzung. Bereits das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die kommunale Steuer im Mai 2023 für rechtmäßig erklärt. Jetzt blieb auch die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg.

Neben Tübingen erhebt auch Konstanz seit Jahresbeginn eine Steuer auf Einwegverpackungen. Wie der Deutsche Städtetag mitteilte, wird auch Freiburg ab Sommer die Abgabe verlangen. Die Einnahmen aus der Verpackungssteuer beliefen sich in Tübingen allein im Jahr der Einführung im Jahr 2022 auf rund 950.000 Euro.

(Bericht von Ursula Knapp, redigiert von Thomas Seythal)

tagreuters.com2025binary_LYNXNPEL0L09V-VIEWIMAGE