Bundestag will doch noch Förder-Gesetz für effiziente Kraftwerke beschließen

Berlin (Reuters) – Der Bundestag will mit der Mehrheit von SPD, Grünen und Union doch noch ein Gesetz zur Förderung umweltfreundlicher Kraftwerke beschließen.

Die drei Fraktionen haben sich auf einen Gesetzentwurf für sogenannte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) verständigt, dessen Kernpunkte Reuters am Donnerstag vorlagen. Die Union hatte mit einem Änderungsantrag auf den Gesetzesvorschlag des Wirtschaftsministeriums reagiert, wonach die Förderung für neue Anlagen auch nach 2026 noch greifen kann. Grüne und SPD haben Zustimmung signalisiert. Während das Wirtschaftsministerium die Regelung pauschal bis 2030 verlängern wollte, müssen jetzt zumindest Genehmigungen oder Bau-Aufträge für die Neu-Anlagen vorliegen.

KWK-Anlagen gelten als effizient und vergleichsweise umweltfreundlich, da sie die bei der Stromproduktion abfallende Wärme ebenfalls nutzen. Während früher überwiegend Erdgas genutzt wurde, kommen auch Abfälle, Biomasse oder künftig Wasserstoff zum Einsatz. Moderne KWK-Kraftwerke können zudem flexibel eingesetzt werden und auch als Wärme-Speicher dienen und so die schwankende Produktion von Sonnen- und Windenergie ausgleichen. In Regierung und Fraktionen war befürchtet worden, dass Planungen für solche Kraftwerke auf Eis gelegt werden, wenn die Anlagen erst nach 2026 in Betrieb gehen könnten. Ähnlich wie Solar- oder Windkraftanlagen werden sie über einen garantierten, festen Abnahmepreis für Energie gefördert, der je nach Brennstoff und Größe unterschiedlich hoch ist. Gut ein Fünftel des Stroms in Deutschland wird durch KWK produziert.

KWK hat vor allem in Ballungs- und Industriegebieten eine große Bedeutung, da hier die Wärme ohne längere Transportwege genutzt werden kann. So haben vor allem Stadtwerke und Industriebetriebe großes Interesse am Gesetz. Dieses war bereits aus dem geplanten Kraftwerks-Sicherheitsgesetz herausgelöst worden, da dieses keine Chance auf Beschluss im Bundestag mehr hat.

Das Gesetz soll nun in der nächsten Woche und damit vor den Bundestagswahlen am 23. Februar im Parlament beschlossen werden.

(Bericht von: Markus Wacket; redigiert von Sabine Ehrhardt. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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