Schweizer Regierung baut Hürde für Übernahmen von EU-Firmen ab

Zürich (Reuters) – Die Schweizer Regierung hat einen wichtigen Schritt zur Beilegung des Börsenstreits mit der Europäischen Union (EU) gemacht.

Die Alpenrepublik hebt die Schutzmaßnahmen der eigenen Handelsplätze gegenüber der EU zum 1. Mai auf, wie die Regierung in Bern am Mittwoch mitteilte. Damit können die Aktien von Schweizer Unternehmen wieder frei an europäischen Börsenplätzen gehandelt werden.

Um die Schweiz in den damals laufenden Verhandlungen zu einer Reihe von Themen unter Druck zu setzen, hatte die EU den Schweizer Börsen 2019 den Äquivalenzstatus aberkannt. Dies bedeutete, dass Banken und Vermögensverwalter aus der EU an Schweizer Börse nicht mehr handeln durften. Zum Schutz der heimischen Börsenplätze verbot die Regierung in Bern den Handel mit Schweizer Aktien an den EU-Aktienmärkten. Im Frühling 2024 änderte die EU ihre gesetzlichen Grundlagen, sodass der Handel mit Schweizer Aktien an Schweizer Handelsplätzen inzwischen nicht mehr beeinträchtigt ist.

Der Regierung zufolge sind die Schweizer Schutzmaßnahme nun nicht mehr notwendig. Zudem könne die gegenwärtige Regelung in Einzelfällen wie Zusammenschlüssen mit EU-Gesellschaften für Schweizer Firmen zu negativen Auswirkungen führen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters vergangene Woche berichtet hatte, galt dies etwa für die geplante Großübernahme des französischen Prüfkonzerns Bureau Veritas durch den Marktführer SGS aus der Schweiz. Zwar ist der 30-Milliarden-Deal inzwischen aus anderen Gründen geplatzt. Doch Investmentbankern zufolge peilen auch andere Unternehmen Übernahmen von EU-Firmen an. Die Streichung der bestehenden Regelung durch die Schweizer Regierung baut nun eine mögliche Hürde für Deals ab, die über einen Aktientausch laufen.

(Bericht von Oliver Hirt, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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