Frankfurt (Reuters) – Im Streit über Konditionen für Zubringerflüge der Lufthansa zu Condor-Langstreckenverbindungen hat sich die Kranich-Linie in einem Punkt durchgesetzt.
Die Europäische Kommission zog die im Januar angekündigte Anweisung an die Lufthansa zurück, dem Ferienflieger Condor Kapazitäten auf der Kurzstrecke zu früheren günstigeren Konditionen gewähren zu müssen. Es seien nicht alle rechtlichen Bedingungen für diese Maßnahme erfüllt, erklärte die Wettbewerbsbehörde dazu am Donnerstag. Die Lufthansa hatte in einer Anhörung der Kommission dazu widersprochen.
Der Verzicht auf die Übergangsmaßnahme greife der laufenden Kartelluntersuchung nicht vor, ergänzte die EU-Kommission. Seit August prüft die Behörde, ob es durch das Gemeinschaftsunternehmen “A++” von Lufthansa, Air Canada und United Airlines für Transatlantikflüge zu Wettbewerbsbeschränkungen kommt. Frühere Zugeständnisse der Airlines, die Nachteile für Konkurrenten verhinderten, waren 2023 ausgelaufen.
Die Lufthansa hatte unabhängig davon eine langjährige Vereinbarung über Sonderregeln für Condor im Dezember außer Kraft gesetzt, sodass der kleinere Konkurrent etwa über weniger Sitzplatzkontingente in Lufthansa-Zubringerflügen verfügt. Condor nimmt unter anderem deshalb ab März mehr Kurzstreckenflüge ins Programm, hofft aber weiterhin auf Entgegenkommen der Lufthansa, denn vor Gericht ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die Lufthansa sieht sich in ihrer Rechtsauffassung durch den jüngsten Schritt der EU bestätigt. Condor könne auf Basis industrieüblicher Vereinbarungen weiter Flüge der Lufthansa Group buchen.
(Bericht von Ilona Wissenbach, redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com)