Bundestag soll am 18. März schwarz-rotes Schuldenpaket beschließen

(Neu: FDP, Sondierungen, Einzelheiten)

Berlin (Reuters) – Der Bundestag wird noch in alter Zusammensetzung am 13. März erstmals über das von Union und SPD geplante Milliarden-Paket für Verteidigung und Infrastruktur beraten.

Beschlossen werden sollen die dafür erforderlichen Grundgesetzänderungen in einer weiteren Sondersitzung am 18. März. Diesen Zeitplan legte am Donnerstag der Ältestenrat des Bundestages fest, wie die Nachrichtenagentur Reuters aus Parlamentskreisen erfuhr. Bislang ist unsicher, ob die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt. Dafür brauchen Union und SPD entweder die Stimmen der Grünen oder der FDP, die beide noch Bedenken äußern.

Für die künftigen möglichen Koalitionspartner Union und SPD drängt die Zeit. Am 25. März kommt der neugewählte Bundestag zu seiner ersten Sitzung zusammen, wie der Vorältestenrat ebenfalls am Donnerstag entschied. Dann beginnt die neue Wahlperiode und die Zuständigkeit des alten Bundestages endet. Union und SPD drücken daher während ihrer noch laufenden Sondierungsgespräche zur Regierungsbildung aufs Tempo: Im neuen Bundestag können AfD und Linke zusammen Zwei-Drittel-Mehrheiten verhindern.

FDP: UNION HAT SICH ÜBER DEN TISCH ZIEHEN LASSEN

Union und SPD hatten bei ersten Sondierungen für eine schwarz-rote Bundesregierung am Dienstagabend mitgeteilt, dass sie einen 500 Milliarden Euro schweren Schuldentopf zur Modernisierung der Infrastruktur einrichten wollen. Außerdem soll die Schuldenbremse gelockert werden, um mehr Geld in die Verteidigung stecken zu können. Drittens soll die Schuldenbremse dahingehend geändert werden, dass auch die Länder zusätzliche Kredite aufnehmen können. Für alle drei Vorhaben muss das Grundgesetz geändert werden. Dafür sind in Bundestag und Bundesrat Zwei-Drittel-Mehrheiten erforderlich. Der Bundesrat kommt am 21. März zur nächsten regulären Sitzung zusammen.

Auch die Grünen wollen mehr Geld in Infrastruktur und Verteidigung stecken und plädieren daher seit vielen Jahren für eine Änderung der Schuldenbremse. Sie haben eine Zustimmung aber offengelassen, zumal Union und SPD die Anträge für konkrete Änderungen im Grundgesetz noch gar nicht vorgelegt haben.

Bei der FDP hat Fraktionschef Christian Dürr zwar Zustimmung für eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben signalisiert. Beim Sondervermögen für die Infrastruktur will die FDP aber nicht mitmachen. Auch eine Lockerung der Schuldenbremse für die Länder sehen die Liberalen skeptisch: “Die Union hat sich von der SPD unter dem Deckmantel ‘Infrastruktur’ mit einem gigantischen Sondervermögen über den Tisch ziehen lassen. Das ist schon problematisch genug”, hieß es in der FDP.

ÄUSSERUNGEN VON SÖDER UND KLINGBEIL BELASTEN SONDIERUNGEN

Die Sondierungen von Union und SPD am Donnerstag und Freitag werden auch durch Äußerungen von CSU-Chef Markus Söder und SPD-Co-Chef Lars Klingbeil belastet. In der Union gibt es Unmut, dass CDU-Chef Merz der SPD sehr weitreichende Zugeständnisse bei der Schuldenbremse gemacht, aber nichts im Gegenzug bekommen habe. Nun müsse er bei Migration, Planungsbeschleunigung und Bürokratieabbau klare Zusagen der SPD bekommen, hieß es von mehreren Unions-Politikern. Merz flog am Donnerstagmittag nach einem Auftritt bei der konservativen europäischen Parteienfamilie EVP in Brüssel zurück nach Berlin.

Klingbeil sagte am Mittwochabend in der ARD, es lägen noch “harte Brocken” vor Union und SPD. Ein Knackpunkt sei die Migrationspolitik. Mit Blick auf von der Union geforderte Grenzschließungen sagte er: “Das werden wir als SPD nicht mitmachen.” Beim Finanzpaket von Union und SPD rechnete Klingbeil mit der Zustimmung der Grünen.

Der Zeitplan für die Sondersitzungen des alten Bundestages wurde im Ältestenrat nicht mit Mehrheit festgelegt, sondern auf Wunsch von Union und SPD. Ein Drittel aller Abgeordneten reicht laut Grundgesetz, um eine Sondersitzung zu beantragen. Mit den Grünen wurde demnach kein Einvernehmen erzielt. Deren Fraktionsführung hatte gefordert, Union und SPD müssten die Gründe noch näher darlegen, warum nach der Bundestagswahl noch das Parlament in alter Zusammensetzung entscheiden solle. Aus der FDP-Fraktion hieß es, rein rechtlich sei dies kein Problem, aber die “politische Legitimität” sei zumindest anzuzweifeln. Der Haushaltsausschuss des Bundestages soll in alter Zusammensetzung am 13. und 14. März tagen und eine Empfehlung für die Beschlussfassung des Bundestages beschließen.

(Bericht von Holger Hansen, Alexander Ratz, Andreas Rinke und Christian Krämer; Redigiert von Scot W. Stevenson; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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