Berlin (Reuters) – Die Bundesregierung sieht in ihrer Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen mit Steuergeld keinen Verstoß gegen die politische Neutralität.
Die Antwort auf eine entsprechende Anfrage aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sei übermittelt worden, sagte eine Regierungssprecherin am Mittwoch in Berlin. “Die Bundesregierung hat umfassend und transparent auf die kleine Anfrage geantwortet und noch einmal grundsätzlich den parteiübergreifenden Konsens betont, dass zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierung und Polarisierung in der Gesellschaft unterstützenswert ist.”
Die Antwort sei am Dienstagabend überstellt worden, sagte die Sprecherin. Die Unions-Bundestagsfraktion hatte Ende Februar in einer kleinen Anfrage von der Bundesregierung Auskunft über die staatliche Unterstützung von NGOs gefordert, um eine mögliche Parteinahme auszuschließen. Dazu wurden der Regierung insgesamt 551 Fragen unter dem Titel “Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen” übermittelt. Die Antwort der Bundesregierung darauf wurde vom Finanzministerium koordiniert. Weitere Angaben wollte das Ministerium am Mittwoch nicht machen. Auch die Regierungssprecherin wollte sich nicht weiter äußern.
Zur Begründung ihrer Anfrage hatte die Union geschrieben: “Hintergrund sind Proteste gegen die CDU Deutschlands, die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich finanzierten Organisationen organisiert oder unterstützt wurden.” Dies werfe die Frage auf, “inwiefern sich gemeinnützige Vereine, die zusätzlich noch mit Steuergeldern gefördert werden, parteipolitisch betätigen dürfen, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden.” Konkret benannt wurde etwa die Organisation “Omas gegen Rechts”.
“NICHT PARTEIPOLITISCH AGIEREN”
Die besagten Proteste hatten sich Ende Januar gegen das Verhalten von CDU/CSU im Bundestag gerichtet, Teilnehmer daran waren unter anderem auch die “Omas gegen Rechts”. Anlass war, dass die AfD einem Antrag und einem Gesetzesentwurf der Union zur Migrationspolitik zugestimmt hatte. Daraufhin wurde CDU/CSU eine Zusammenarbeit mit der in Teilen rechtsextremen Partei vorgeworfen.
In dem Schreiben an den Bundestag, das der Nachrichtenagentur Reuters vorlag, räumt das Bundesfinanzministerium “ein rechtliches Spannungsfeld” ein. “Einerseits haben gemeinnützige Organisationen das Recht, sich gesellschaftspolitisch im Rahmen ihres Satzungszwecks zu äußern, andererseits dürfen sie nicht parteipolitisch agieren, wenn sie steuerlich begünstigt werden”, heißt es darin.
“Staatlich finanzierte Organisationen müssen ihre politische Neutralität wahren. Eine direkte oder indirekte Wahlkampfunterstützung – sei es für oder gegen eine Partei – ist mit dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar”, heißt es weiter. Aber: “Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte für die in der Kleinen Anfrage enthaltene Behauptung, wonach die geförderten ‘NGOs eine Schattenstruktur’ bildeten.”
(Bericht von Alexander Ratz; Redigiert von Scot W. Stevenson; Bei Rückfragen wenden Sie sich an berlin.newsroom@tr.com)