Berlin (Reuters) – Das am Freitag von Union, SPD und Grünen vereinbarte Milliarden-Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur scheitert nicht an rechtlichen Einwänden.
Das Bundesverfassungsgericht wies Anträge von AfD und der Linken gegen Sondersitzungen des Bundestages in alter Zusammensetzung zurück. “Die Anträge sind unbegründet”, entschied das Gericht. Die Wahlperiode des alten Bundestages werde gemäß Grundgesetz erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. “Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt.”
Der neue Bundestag kommt am 25. März erstmals zusammen. Der alte Bundestag soll am Dienstag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen für das Milliarden-Finanzpaket das Grundgesetz ändern.
Die Fraktionen von Union und SPD hatten die Sondersitzungen beantragt, um Änderungen des Grundgesetzes noch im alten Bundestag auf den Weg zu bringen. Grund ist, dass für Grundgesetzänderungen eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. Diese kann im alten Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen erreicht werden. Im neuen Bundestag wären dagegen zusätzlich Stimmen der Linken oder der AfD notwendig. Beide Parteien haben ihre Ablehnung der geplanten milliardenschweren Schuldenaufnahme angekündigt.
(Bericht von Ursula Knapp und Holger Hansen, redigiert von Thomas Seythal)