Berlin (Reuters) – Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall will gesetzlich vor allem Warnstreiks während noch laufender Tarifverhandlungen einschränken.
Ein Arbeitskampf dürfe nur das letzte Mittel sein, um eine Tarifeinigung herbeizuführen, sagte Verbandspräsident Stefan Wolf am Mittwoch in Berlin: “Wenn man sich die letzten Jahre anschaut, ist bedauerlicherweise der Arbeitskampf inzwischen häufig vor allem Mittel zur Mitgliedergewinnung für die Gewerkschaften.” Im Bereich der Daseinsvorsorge etwa im Bahn- und Flugverkehr soll laut dem Vorschlag zudem immer eine Grundversorgung über Notdienste hinaus gewährleistet sein. Die Gewerkschaft IG Metall sprach von einem Eingriff ins Streikrecht. “Das darf und wird nicht passieren”, erklärte IG-Metall-Chefin Christiane Benner.Zwei Arbeitsrechtler arbeiteten im Auftrag von Gesamtmetall einen Vorschlag für ein Schlichtungsgesetz aus. In Tarifbranchen ohne Schlichtungsvereinbarung soll es möglich werden, dass eine Tarifpartei alleine die Schlichtung anruft. Die andere Partei müsse sich darauf nicht einlassen, sagte der Kölner Arbeitsrechtler Clemens Höpfner. Neu wäre aber: “Wer sich der Schlichtung verweigert, darf keinen Arbeitskampf führen.”
Auch ganztägige Warnstreiks wie derzeit etwa bei Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen in Berlin sollen mit der Gesetzesregelung eingeschränkt werden. “Vor Beginn der Schlichtung sind bis zu zweistündige Warnstreiks zulässig, die sich im Wochenturnus wiederholen dürfen”, sagte Höpfner.
Für den Bereich der Daseinsvorsorge sieht der Vorschlag weitere Eingriffe vor. “Hier haben die Parteien zum einen eine angemessene Grundversorgung zu gewährleisten, die über die klassischen Notdienstarbeiten hinausgeht, etwa Beförderungsleistungen mit Bus, Bahn oder Flugzeugen”, sagte Höpfner. Zudem müssten dort Arbeitskämpfe mindestens vier Tage im Voraus angekündigt werden: “Diese Regelungen sind zur Wahrung des Gemeinwohls in der Daseinsvorsorge zwingend erforderlich und auch international üblich.”
Zu den Umsetzungschancen äußerte sich Wolf nicht. Die Gewerkschaften und auch die SPD haben Überlegungen in diese Richtung stets als Eingriff in das Streikrecht abgelehnt. Dieses Recht ist im Grundgesetz durch die Koalitionsfreiheit geschützt.
(Bericht von Holger Hansen, redigiert von Christian Rüttger Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)