EuGH: Malta verstößt mit “goldenen Pässen” gegen EU-Recht

Amsterdam (Reuters) – Malta verstößt nach einem Urteil des Europäische Gerichtshofs mit seinen sogenannten goldenen Pässen für reiche Ausländer gegen EU-Recht.

Malta dürfe die Staatsangehörigkeit nicht gegen Bezahlung oder Investitionen vergeben, urteilte das höchste Gericht in der Europäischen Union am Dienstag. Die Mitgliedstaaten könnten zwar selbst bestimmen, wie sie die Staatsangehörigkeit gewähren oder entziehen, erklärte der EuGH. Maltas Vorgehen untergrabe jedoch das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten, auf dem der gemeinsame Raum basiert. Die EU-Kommission hatte Malta im Jahr 2022 wegen des Programms verklagt, das Ausländern gegen eine Investition von rund einer Million Euro einen Reisepass und damit das Recht gewährt, in jedem EU-Land zu leben und zu arbeiten. Malta hingegen hat wiederholt darauf bestanden, dass es die EU-Verträge richtig auslege.

“Ein Mitgliedstaat kann seine Staatsangehörigkeit – und schon gar die Unionsbürgerschaft – nicht im Austausch für im Voraus festgelegte Zahlungen oder Investitionen gewähren, da dies im Wesentlichen darauf hinausläuft, den Erwerb der Staatsangehörigkeit zu einer bloßen kommerziellen Transaktion zu machen”, befand das Gericht. “Eine solche Praxis ermöglicht es nicht, das notwendige Band der Solidarität und des guten Willens zwischen einem Mitgliedstaat und seinen Bürgern herzustellen oder gegenseitiges Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen.”

Nach dem Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine wurde das Programm für russische und belarussische Staatsbürger ausgesetzt. Für andere Nationalitäten wurde es jedoch weiterhin angeboten.

Die Verweisung des Falls an den EU-Gerichtshof erfolgte nach jahrelangem Streit mit Malta über Anpassungen des Programms. Die EU-Kommission leitete im Oktober 2020 ein Vertragsverletzungsverfahren ein, das jedoch zu keinen spürbaren Änderungen führte.

(Bericht von: Charlotte Van Campenhout, Bart Meijer; geschrieben von Sabine Ehrhardt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte)

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