Erster Gesetzentwurf: “Begrenzung” von Migration und Familiennachzug

Berlin (Reuters) – Die neue Bundesregierung will in ihrem ersten Gesetzesbeschluss die Begrenzung der Migration verankern.

Im Aufenthaltsgesetz solle daher die “Steuerung” mit der neuen Angabe “und Begrenzung” versehen werden, wie aus einem Entwurf hervorgeht, der der Nachrichtenagentur Reuters am Montag vorlag. Die Regierung will ihn am Mittwoch im Kabinett beschließen. Verankert ist im Entwurf zudem die Aussetzung des Familiennachzugs von zunächst zwei Jahren für sogenannte “subsidiär Schutzberechtigte”, also Menschen, die keinen vollen Flüchtlingsstatus haben. Aktuell sind dies über 350.000 Menschen, vor allem Syrer. Bislang konnten jährlich 12.000 Angehörige nachziehen, in erster Linie Ehepartner und Kinder.

“Die vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten dient der Entlastung der Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik Deutschland”, heißt es weiter. Anders als bei Flüchtlingen und Asylberechtigten habe der Gesetzgeber hier mehr Spielraum. “Die Maßnahme, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

vorübergehend auszusetzen, ist daher für eine rasche

Entlastung der Kommunen ein geeignetes Mittel.” Man trage damit auch dem öffentlichen Interesse an einer kontrollierten Migrationspolitik Rechnung.

Der Entwurf ist eine sogenannte Formulierungshilfe für den Bundestag. Der Gesetzentwurf soll also durch Union und SPD aus dem Bundestag heraus auf den Weg gebracht werden, was das Verfahren noch einmal beschleunigt.

In der “Bild”-Zeitung hatte Innenminister Alexander Dobrindt bereits angekündigt, das Gesetz am Mittwoch im Kabinett beschließen zu wollen. Der CSU-Politiker hatte bereits kurz nach Amtsantritt verschärfte Grenzkontrollen und auch die Zurückweisung von Asylbewerbern angeordnet.

(Bericht von: Markus Wacket; redigiert von Sabine Ehrhardt. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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