Kabinett beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029

– von Christian Krämer

Berlin (Reuters) – Die Bundesregierung hat eine Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre beschlossen.

“Wohnen darf kein Luxusgut werden”, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch in Berlin. Die Mietpreisbremse, die vor allem in Großstädten mit einem angespannten Wohnungsmarkt Anwendung findet, wird bis Ende 2029 verlängert. Sie wäre ohne Neuregelung Ende 2025 ausgelaufen. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) kündigte zudem einen “Bauturbo” an, der noch vor dem Sommer in den Bundestag eingebracht werden soll. Sie hofft, dass durch Erleichterungen im Baurecht wieder mehr gebaut wird.

Dies gilt als entscheidend, um für bezahlbare Mieten zu sorgen. Mehrere Verbände kritisierten aber, dass die Mietpreisbremse das Bauen unattraktiver mache. “Die Baugenehmigungen sind seit Jahren rückläufig, auch die Baufertigstellungen sind 2024 deutlich eingebrochen”, betonte der Wohnungsverband GdW. “Es werden nur diejenigen geschützt, die eine Wohnung haben.” Suchende, auch neue Fachkräfte, würden dagegen alleine gelassen.

In der zerbrochenen Ampel-Regierung hatte die SPD zahlreiche Pläne zum Mieterschutz nicht gegen die FDP durchsetzen können. Dies will sie nun in der Koalition mit der Union ändern. Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, bezeichnete die Mietpreisbremse allerdings als Zwischenlösung. “Sie kann und darf daher nicht beliebig oft verlängert werden.” Das Verfassungsgericht gebe enge Grenzen vor.

Die Grünen sprachen sich für eine unbegrenzte Mietpreisbremse aus. Die Pläne von Schwarz-Rot griffen zu kurz. Der Mieterbund lobte zwar die Verlängerung. “Bedauerlich und unverständlich ist, dass gleichzeitig nicht die verbliebenen Ausnahmen von der Mietpreisbremse gestrichen werden sollen und auch das große Problem ihrer Umgehung durch Möblierung und Kurzzeitvermietung nicht sofort angepackt wird”, so Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. Der Entwurf müsse daher im Gesetzgebungsverfahren nachgeschärft werden. Insbesondere müsse der Stichtag für die von der Mietpreisbremse ausgenommenen Neubauten von derzeit 2014 aktualisiert werden. “Wohnungen, die vor über zehn Jahren gebaut wurden, sind keine Neubauten mehr.”

JUSTIZMINISTERIN WILL NACHLEGEN

Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt. In bestimmten Stadtteilen darf seitdem bei der Neuvermietung einer Wohnung die Miete zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über ortsüblichen Vergleichswerten liegen. Mit der Neuregelung soll es Landesregierungen ermöglicht werden, durch Rechtsverordnungen auch nach 2025 Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Regeln dann gelten. Das Bundeskabinett gab am Mittwoch grünes Licht für eine sogenannte Formulierungshilfe, mit der die Bundestagsfraktionen von Union und SPD nun das entsprechende Gesetz ins Parlament einbringen können.

“Wir haben hier keine Zeit zu verlieren”, sagte Hubig. Weitere Schritte müssten folgen. “Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen. Auch Verträge mit Indexmieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen, den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen wollen wir verbessern. Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können.”

Laut Justizministerium wurde der Mietanstieg durch die gesetzliche Regelung “zumindest moderat verlangsamt”. Ein Auslaufen dürfte dazu führen, dass die Mieten schneller ansteigen würden. “Das trifft insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen und kann zu einer beschleunigten Verdrängung führen.”

Kritik kam vom Eigentümerverband Haus & Grund: “Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein Fehler.” Bisher hätten Bund, Länder und Kommunen zu wenig unternommen, damit mehr gebaut werde. “Es braucht mehr Bauland, schnellere Genehmigungen, Entbürokratisierung, niedrigere Kosten und eine geringere Grunderwerbsteuer. Von all dem ist bisher wenig zu sehen.” Der Verband kritisierte zudem, dass die Mietpreisbremse nicht zielgenau wirke. Ein Chefarzt profitiere in einer Mietwohnung genauso wie ein Krankenpfleger. Deshalb sei das Wohngeld, das sich an den individuellen Bedürfnissen orientiere, gerechter.

Das Bauministerium will demnächst Maßnahmen für ein schnelleres Bauen auf den Weg bringen. In einem Reuters vorliegenden Referentenentwurf werden Änderungen im Baugesetzbuch vorgeschlagen. Befristet bis Ende 2030 soll es in Planungsverfahren für bestimmte Vorhaben, die der Schaffung von Wohnraum dienen, Erleichterungen geben.

(Bericht von Christian Krämer, redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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