Berlin (Reuters) – AfD-Chefin Alice Weidel sieht keinen Grund für eine Kursänderung der Partei, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird.
“Ich sehe nicht die geringste Veranlassung, dass wir uns mäßigen sollten”, sagte Weidel am Sonntag im ARD-Sommerinterview. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte kurz vor dem Regierungswechsel die Neueinstufung der AfD als “gesichert rechtextrem” vorgelegt. Nach einer Klage der AfD hatte es aber zugestimmt, die Partei bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens weiter nur als “rechtsextremen Verdachtsfall” einzustufen. Dies bedeutet keine Korrektur der Hochstufung. Das Label “gesichert rechtsextrem” lehne sie ab, sagte Weidel. Das sei “völliger Quatsch”, sagte die Politikerin, die zusammen mit Tino Chrupalla Bundessprecherin der Partei ist.
Sie warf dem Verfassungsschutz zugleich vor, er sei politisch gesteuert. So berichte das Bundesamt für Verfassungsschutz schließlich an das Innenministerium: In der Vergangenheit habe dort die SPD-Politikerin Nancy Faeser das Sagen gehabt, nun sei es Alexander Dobrindt von der CSU: “Wenn hier eine Einordnung erfolgt, dann ist sie erst einmal nicht unabhängig”, sagte Weidel.
Die AfD habe ein Parteiprogram, das die Freiheit der Bürger hochhalte und auch die Bürgerrechte. Die AfD wolle “vernünftige Politik” für das Land machen, sagte Weidel. “Ich halte das auch für wichtig, wenn sie die teilweise chaotischen Zustände in unserem Land sehen”, sagte die AfD-Chefin und wies in einer Geste auf Demonstranten gegen ihren TV-Auftritt, der in der Nähe des Reichstagsgebäudes in Berlin-Mitte im Freien aufgezeichnet wurde.
Die SPD, die als Juniorpartner mit der Union regiert, hatte auf einem Parteitag einen Antrag beschlossen, mit dem die Vorbereitungen für ein AfD-Verbot auf den Weg gebracht werden sollen. Ein solches Verfahren vor dem Verfassungsgericht können Regierung, Bundestag oder Bundesrat einleiten. Es müsste dabei nachgewiesen werden, dass eine Partei mit Einfluss aggressiv, kämpferisch gegen die demokratische Grundordnung vorgeht.
Das jüngste Verfassungsschutzgutachten, das die AfD als rechtsextremistisch einstuft, allein gilt dafür noch nicht als ausreichender Beweis. Kanzleramtschef Thorsten Frei hatte bei den Bemühungen um ein AfD-Verbotsverfahren zur Vorsicht gemahnt. Die Frage müsse juristisch, nicht politisch entschieden werden.
(Bericht von Reinhard Becker, redigiert von Kerstin Dörr. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)