Koalitionskreise – Regierung verhakt sich bei Asyl- und Migrationspaket

Berlin (Reuters) – Die Bundesregierung hat sich Koalitions- und Regierungskreisen zufolge weiter nicht auf die Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakets (GEAS) verständigt.

Trotz Verhandlungen zwischen Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sowie Justizministerin Stefanie Hubig und Arbeitsministerin Bärbel Bas (beide SPD) in den vergangenen Tagen habe sich bis Dienstagabend keine Einigung abgezeichnet, sagten Koalitions- und Regierungsvertreter der Nachrichtenagentur Reuters. Damit würde sich die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verzögern und auch an diesem Mittwoch nicht im Kabinett beschlossen werden. Eigentlich sollte es bereits in der vergangenen Woche auf der Tagesordnung sein. Das federführende Innenministerium erklärte, die Gespräche zwischen den Ressorts liefen noch.

Mit dem auf europäischer Ebene im vergangenen Jahr beschlossenen GEAS sollen die illegale Migration stärker begrenzt werden, Asylverfahren beschleunigt und möglichst an die Grenzen der EU ausgelagert werden. Die Nationalstaaten sollen es in ihr jeweiliges Recht umsetzen, damit GEAS ab 2026 greifen kann. Dobrindt hatte allerdings bereits gesagt, dass er gemeinsam mit einer Reihe weiterer Staaten danach noch weitergehende Regelungen anstrebt.

Unterschiedliche Auffassungen gibt es den Kreisen zufolge zwischen Dobrindt und den SPD-Ministerien vor allem in zwei Punkten: Zum einen sollen Migranten, die bereits in einem anderen Staat registriert wurden oder sogar einen Asylantrag gestellt haben, in Asylzentren untergebracht werden. Die Wohnpflicht gilt bis zur Entscheidung über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung bis zur Ausreise oder Abschiebung. Der Entwurf von Dobrindt sieht vor, dass bei Missachtung der Aufenthaltspflicht auch eine Internierung und Haft möglich ist, um Fluchtgefahr vorzubeugen. Hier hat das Justizministerium Bedenken.

Zum anderen dringt das Arbeitsministerium auf schnellere Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber, was eigentlich nicht in GEAS geregelt wird. Das Ministerium möchte hier aber eine Reform der bisherigen Bestimmungen, die frühestens nach drei Monaten eine Arbeitsaufnahme und dann nur für 20 Stunden die Woche vorsehen.

Darüber hinaus gibt es laut Regierungsvertretern noch eine Reihe weiterer offener Punkte: So sieht der Entwurf von Dobrindt vor, dass Leistungen für Asylbewerber unter bestimmten Bedingungen auf das absolute Minimum gekürzt werden können. Dazu gehören Gewalt oder Bedrohungen in den Unterkünften, Kürzungen muss demnach auch hinnehmen, wer sich nicht an Meldepflichten hält. Auch bei diesen Detailregelungen gibt es teils Einwände des Justizministeriums.

(Bericht von: Markus Wacket; redigiert von Sabine Ehrhardt. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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