Berlin (Reuters) – Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakets (Geas) nach zweimaliger Verschiebung auf den Weg gebracht.
Das Kabinett billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf von Innenminister Alexander Dobrindt, mit dem Europa schärfer gegen illegale Einwanderung vorgehen will. Der Beschluss war wegen eines Streits zwischen den beteiligten Unions- und SPD-Ministerien verschoben worden. Im Mittelpunkt standen dabei die Regelungen für die umstrittenen Asylzentren für Binnenmigranten.
Die EU-Staaten müssen die Reform in nationales Recht umsetzen, damit sie ab Mitte 2026 greifen kann. Dobrindt hatte allerdings bereits angekündigt, gemeinsam mit anderen Staaten weitergehende Regelungen anzustreben.
Mit dem auf EU-Ebene 2024 beschlossenen Geas sollen die illegale Migration stärker begrenzt und Asylverfahren beschleunigt werden. Diese sollen möglichst an die Außengrenzen der EU verlagert werden. Der nun gebilligte Entwurf sieht unter anderem vor, dass Migranten, die bereits in einem anderen Staat registriert wurden, in Asylzentren untergebracht werden. Zudem sollen Leistungen für Asylbewerber unter bestimmten Bedingungen auf ein Minimum gekürzt werden können, etwa bei Gewalt in Unterkünften oder der Missachtung von Meldepflichten.
Ein zentraler Streitpunkt war die von Dobrindt geplante Möglichkeit, Migranten bei Missachtung einer Aufenthaltspflicht in Haft zu nehmen, um eine Fluchtgefahr vorzubeugen. Das Justizministerium hatte hier rechtliche Bedenken geäußert. Zudem drang das Arbeitsministerium auf schnellere Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber. Der Gesetzentwurf muss von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.
(Bericht von Markus Wacket, redigiert von Thomas Seythal)