Lieferkettengesetz wird geändert – Entlastung für Firmen, aber nicht lange

Berlin (Reuters) – Die Bundesregierung will größere Unternehmen von Dokumentationspflichten aus dem deutschen Lieferkettengesetz befreien.

Allerdings dürfte die neue Regelung nur einige Jahre greifen, bis dann europäische Vorgaben zur Anwendung kommen. Das Kabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf des SPD-geführten Arbeitsministeriums.

Um die Wirtschaft zu entlasten, sollten die Vorgaben nicht wie bisher angewendet werden. “Gleichzeitig lassen wir beim Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie dem Schutz vor Arbeitsausbeutung nicht nach”, sagte Arbeitsministerin Bärbel Bas. “Das nationale Gesetz gilt nahtlos weiter, bis das EU-Lieferkettengesetz in deutsches Recht umgesetzt ist.” Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) betonte, die Regierung setze ein Versprechen um. “Es fallen Berichtspflichten weg.” Neun von 13 Sanktionstatbeständen würden gestrichen.

Weite Teile der Wirtschaft waren gegen das Gesetz Sturm gelaufen. Es wurde als Bürokratiemonster kritisiert. Das Gesetz verpflichtet größere Unternehmen, für Missstände in ihren Lieferketten bei Menschenrechtsverstößen oder Umweltdelikten zu haften. Das deutsche Lieferkettengesetz gilt seit Anfang 2023. Die europäische Richtlinie muss bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden.

WIRTSCHAFT FORDERT RICHTIGE ABSCHAFFUNG DES GESETZES

Der Arbeitgeberverband BDA kritisierte zuletzt, dass es jetzt nur um eine Anpassung von Details gehe, keine wirkliche Abschaffung. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es eigentlich, das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) solle abgeschafft werden. Es werde dann später durch ein europaweit geltendes Gesetz ersetzt. Die entsprechende EU-Richtlinie solle bürokratiearm umgesetzt werden.

Ein Verstoß gegen die bisherigen Pflichten soll in der Übergangszeit nur in schweren Fällen geahndet werden, etwa bei massiven Menschenrechtsverletzungen. Das Arbeitsministerium rechnet durch das Gesetz mit einer finanziellen Entlastung der Wirtschaft von 4,1 Millionen Euro im Jahr.

Der Automobilverband VDA teilte mit, die Branche nehme ihre Verantwortung in globalen Lieferketten bereits aktiv wahr. Daher seien die gestrichenen Berichtspflichten nach dem deutschen Gesetz überfällig. “Unternehmen brauchen Rechtssicherheit und weniger Bürokratie. Um jedoch echte Entlastung für Unternehmen zu schaffen, muss eine komplette Aussetzung des LkSG inklusive aller Sanktionen erfolgen.”

(Bericht von Christian Krämer.)

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