Bund beschließt Regelungen zum Schutz von Kraftwerken und Wasserversorgung

Berlin (Reuters) – Die Bundesregierung will Betreiber von Netzen, Kraftwerken oder der Wasserversorgung zu einem besseren physischen Schutz ihrer Anlagen verpflichten.

Damit soll die Widerstandsfähigkeit gegen Gefahren wie Naturkatastrophen, Sabotage oder Terrorismus gestärkt werden, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss. Das Gesetz schafft erstmals einen bundesweit einheitlichen Rahmen für den nicht-digitalen Schutz und tritt neben die bestehenden Regeln zur Cybersicherheit. Diese sind bereits in der kürzlich im Kabinett beschlossenen NIS-2-Richtlinie verankert. Die Bundesregierung übernimmt damit auch EU-Vorschriften in deutsches Recht.

Das Gesetz sollte eigentlich schon unter der Ampel-Regierung beschlossen werden. Hintergrund sind die vermehrten Attacken und Spionage in Europa und vor allem Deutschland. Als Urheber gelten häufig Russland oder China.

Kern des sogenannten Kritis-Dachgesetzes sind neue Pflichten für Unternehmen in Sektoren wie Energie, Verkehr, Finanzen, Gesundheit und Wasser. Sie müssen ihre Anlagen künftig registrieren, regelmäßig eigene Risikoanalysen vorstellen und auf dieser Basis einen Resilienzplan erstellen: Dazu zählen technische Sicherungen wie Zäune aber auch die Überwachung der Umgebung und der Einsatz von Detektoren. Ein zentraler Punkt ist zudem die strikte Kontrolle des Zugangs zu den Einrichtungen. Dazu zählen kommen Notstromversorgungen oder die Sicherung von Lieferketten. Schwere Störfälle müssen sie künftig an eine Meldestelle beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) melden. Bei Verstößen sind Bußgelder vorgesehen.

Als kritisch gilt eine Anlage in der Regel, wenn sie mindestens 500.000 Einwohner versorgt, wobei die Schwellenwerte per Verordnung noch genau festgelegt werden. Organisatorisch müssen die Unternehmen Risiko- und Krisenmanagementverfahren etablieren und klare Abläufe für den Alarmfall definieren. Für den Ernstfall sind Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs, wie eine Notstromversorgung, und die Ermittlung alternativer Lieferketten vorgesehen, um die Dienstleistung schnell wiederherstellen zu können.

(Bericht von: Markus Wacket, redigiert von Myria Mildenberger; Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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