Berlin (Reuters) – Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Finanzstandorts verständigt.
Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für den entsprechenden Entwurf des SPD-geführten Finanzministeriums. Mit dem Gesetz sollen die Finanzierungsbedingungen von kleinen Unternehmen und Startups verbessert werden. Außerdem sollen mehr Fondsgelder in Infrastrukturprojekte und erneuerbare Energien gelenkt werden. Finanzminister Lars Klingbeil sprach von einem weiteren Impuls für die Wirtschaft nach dem sogenannten Investitionsbooster, der vor allem zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten vorsieht. Beide Maßnahmen sollen private Investitionen anschieben.
Das Standortfördergesetz ist Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung, mit dem der seit Jahren lahmenden Wirtschaft neuer Schwung eingehaucht werden soll. Im Gesetzentwurf heißt es, Finanzierungen seien von entscheidender Bedeutung für Innovationen und private Investitionen – und damit am Ende wieder mehr Wachstum. Für Wagniskapital sollen deswegen die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. Startups finanzieren sich oft über Wagniskapital, weil sie von Banken keine Kredite bekommen.
Die Konjunkturschwäche schlägt heimischen Unternehmensgründern zunehmend auf die Stimmung. Der Geschäftsklimaindex für Startups sei im Vergleich zum Vorjahr um gut sieben Punkte auf 31,7 Zähler gefallen, teilte der Startupverband am Mittwoch mit. Dies sei der niedrigste Stand seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie 2020. Gleichzeitig rechne eine schrumpfende Zahl der Befragten mit einer raschen Besserung. Die Quote habe sich auf 52 von knapp 57 Prozent verringert.
Laut Startupverband wurde seit Anfang 2023 in den USA gemessen an der Wirtschaftskraft rund vier Mal so viel in Startups investiert wie in Deutschland, in Großbritannien das Dreifache und in Frankreich noch fast das Eineinhalbfache. Es brauche einen besseren Zugang zu Kapital, sagte Verbandschefin Verena Pausder.
WERTPAPIER-EMISSIONEN SOLLEN LEICHTER WERDEN
Teil des Gesetzentwurfs ist auch die Möglichkeit, englischsprachige Börsenprospekte bei der Emission von Wertpapieren zu nutzen. Das soll den EU-weiten Vertrieb erleichtern. Der Mindestnennwert von Aktien soll zudem auf einen Cent abgesenkt werden – statt bisher einem Euro. Damit ist eine Annäherung an internationale Standards geplant, damit Deutschland als Standort für Börsengänge nicht weniger flexibel ist.
Geplant ist auch, bestimmte Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten zu streichen. Die entsprechenden Maßnahmen gehen auf Vorschläge der Finanzaufsichtsbehörde Bafin zurück. So wird in Deutschland das Meldewesen für Millionenkredite Ende 2026 eingestellt, weil die Aufsicht europäische Daten nutzen kann. Mit den Maßnahmen sollen Banken und Versicherer entlastet werden.
Der Chemieverband VCI begrüßte den Gesetzentwurf als Schritt nach vorne. Es gebe aber weiterhin einen dringenden Bedarf, Bürokratie abzubauen. Kleinere Korrekturen reichten nicht aus, es brauche einen Befreiungsschlag bei überflüssiger Steuerbürokratie.
(Bericht von Christian Krämer, Mitarbeit von Hakan Ersen, redigiert von Sabine Ehrhardt. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)