Österreich scheitert mit Klage gegen EU-Einstufung von Atom und Gas

Wien/Brüssel (Reuters) – Österreich ist mit einer Klage gegen die EU-Regeln zur Einstufung von Atomkraft und Erdgas als klimafreundliche Investitionen gescheitert.

Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage am Mittwoch ab und stellte sich damit auf die Seite der EU-Kommission. Die österreichische Regierung hatte gegen die Aufnahme von Gas und Atomkraft in die sogenannte Taxonomie für nachhaltige Investitionen geklagt. Dem Urteil zufolge durfte die EU-Kommission jedoch die Auffassung vertreten, dass bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten in diesen Sektoren unter bestimmten Bedingungen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten können.

Das österreichische Umweltministerium nannte die Entscheidung “sehr bedauerlich”. “Wir waren und sind der Meinung, dass Atomkraft die Kriterien für ökologische Nachhaltigkeit nicht erfüllt”, heißt es in einer Mitteilung. Auch Erdgas werde nur eine vorübergehende Rolle in der Energiewende spielen. Das Ministerium kündigte an, das Urteil nun zu prüfen und dann über mögliche weitere Schritte zu entscheiden. Dazu gehöre auch eine Berufung.

Die Grünen-Politikerin Leonore Gewessler, die die Klage 2022 als damalige Umweltministerin eingereicht hatte, reagierte mit scharfer Kritik. Das Urteil sende ein fatales Signal, sagte sie. “Wo grün draufsteht, ist dann nicht mehr grün drinnen. Wer grün will, bekommt dann Atomkraft oder dreckiges Gas.” Gewessler forderte die Regierung auf, unverzüglich Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Die Aufnahme von Erdgas und Atomkraft in die Taxonomie im Jahr 2022 hat tiefe Gräben zwischen den EU-Staaten offengelegt. Länder wie Spanien und Dänemark hatten argumentiert, es sei nicht glaubwürdig, das CO2-emittierende Erdgas als klimafreundlich einzustufen. Polen und Bulgarien wiederum strebten Regeln an, die Investitionen in Gas unterstützen, um den Ausstieg aus der noch umweltschädlicheren Kohle zu erleichtern.

Österreich hatte in seiner Klage argumentiert, dass Atomenergie die Anforderung, der Umwelt “keinen nennenswerten Schaden zuzufügen”, wegen der Bedenken hinsichtlich radioaktiver Abfälle nicht erfüllen könne. Das Land verfolgt seit langem eine Politik gegen die Nutzung von Atomkraft. Eine Stellungnahme der EU-Kommission lag zunächst nicht vor.

(Bericht von Kate Abnett und Alexandra Schwarz-Goerlich; Redigiert von Scot W. Stevenson; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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