Berlin (Reuters) – Die Zahl der Bezieher von Asylbewerberleistungen in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr verringert.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mitteilte, sank die Zahl der Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gegenüber 2023 um 52.700 auf rund 461.000. Dies entspricht einem Rückgang um rund zehn Prozent. Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach Paragraf 1 AsylbLG erfüllen. Zu den Regelleistungen zählen Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs.
Gut zwei Drittel der Leistungsbezieher am Jahresende 2024 waren männlich, knapp ein Drittel minderjährig. Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (47 Prozent), 31 Prozent kamen aus Europa und 17 Prozent aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren die Türkei mit 16 Prozent, Syrien (14 Prozent), Afghanistan (11 Prozent) und der Irak (7 Prozent). Insgesamt fünf Prozent aller Leistungsberechtigten zum Jahresende 2024 stammten aus der Ukraine.
Hilfebedürftige Migranten aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis wechselten spätestens am 31. August 2022 vom AsylbLG in das Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) und erhielten Bürgergeld oder Sozialhilfeleistungen. Dennoch erhalten neu ankommende Personen aus der Ukraine bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Einordnung zum SGB II oder SGB XII zunächst nach wie vor Leistungen nach dem AsylbLG, wie das Statistische Bundesamt erläuterte.
(Bericht von Reinhard Becker, redigiert von Philipp Krach. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)