Internet-Kappung in Afghanistan – Kabul-Flüge fallen aus

(Reuters) – Nach der Abschaltung des Internets durch die radikal-islamischen Taliban in Afghanistan sind am Flughafen der Hauptstadt Kabul zahlreiche Flüge gestrichen worden.

Mindestens 14 für Mittwoch geplante Starts und Landungen fielen aus, wie aus Daten der Website Flightradar24 hervorging. Die Anordnung der Taliban-Regierung vom Montag, Internet- und Mobilfunkverbindungen zu kappen, hat zu wachsendem Chaos geführt. Betroffen sind Banken, Hilfsorganisationen, Unternehmen und die Kommunikation der Afghanen mit Familie und Freunden. Zudem sitzen viele Menschen im Land fest. Die Taliban-Regierung hat sich nicht zu der Abschaltung geäußert. Die Vereinten Nationen forderten die Wiederherstellung der Dienste.

Von den insgesamt 34 für Mittwoch geplanten Flügen von und nach Kabul wurden vier Abflüge und zehn Ankünfte gestrichen. Am Dienstag waren zehn von 31 Flügen ausgefallen. Ein Vertreter der afghanischen Fluggesellschaft Kam Air, Mohammed Baschir, sagte dem Sender Tolo News, seit der Abschaltung sei nur ein einziger Flug gestartet. Vor dem Start müssten Fluginformationen online dem Zielflughafen übermittelt werden, was nun nicht mehr möglich sei. Er hoffe, der Betrieb könne am Mittwoch wieder aufgenommen werden.

“Dies ist wichtig für unsere Mitbürger, die Transitflüge hatten, und für diejenigen, die bei der Rückkehr gestrandet sind. Wir müssen den Betrieb ihretwegen wieder aufnehmen”, sagte Baschir. In der Vergangenheit hatten die Taliban Bedenken wegen Online-Pornografie geäußert und Glasfaserverbindungen zu einigen Provinzen unter Berufung auf moralische Bedenken gekappt.

Die von der Taliban-Führung in Kandahar angeordneten Maßnahmen sind zuletzt immer strikter geworden. So wurde Frauen in diesem Monat die Arbeit für die Vereinten Nationen untersagt. Zuvor waren sie bereits von vielen Berufen und dem Besuch von weiterführenden Schulen ausgeschlossen worden. Die Taliban erklären ihrerseits, sie respektierten die Rechte der Frauen im Einklang mit ihrer Auslegung des islamischen Rechts.

(Bericht von Hritam Mukherjee und Mohammad Yunus Yawar; Bearbeitet von Alexander Ratz; Redigiert von Scot W. Stevenson; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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