Kabinett beschließt schrittweise Mindestlohn-Erhöhung auf 14,60 Euro bis 2027

Berlin (Reuters) – Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt bis Anfang 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde.

Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch eine entsprechende Verordnung von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Demnach wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 zunächst von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro angehoben. Ein Jahr später folgt die Erhöhung auf 14,60 Euro. Die Regierung setzt damit einen Beschluss der Mindestlohnkommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern vom Juni dieses Jahres um. Von der Erhöhung könnten nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes bis zu 6,6 Millionen Jobs profitieren.

Bas sprach von einer Anhebung um fast 14 Prozent. Dies sei die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 mit 8,50 Euro. “Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten”, erklärte die Ministerin, die auch Co-Parteichefin der SPD ist. Nach den Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU hatten die Sozialdemokraten zunächst in Aussicht gestellt, dass der Mindestlohn bereits im kommenden Jahr auf etwa 15 Euro steige.

LOHNKOSTEN STEIGEN UM MEHR ALS FÜNF MILLIARDEN EURO

Bas dämpfte Befürchtungen in Teilen der Wirtschaft, die Lohnerhöhung könnte zu Jobverlusten führen. Durch die schrittweise Anhebung könnten die Unternehmen “die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen”, erklärte Bas. Mit der Verordnung erhöhen sich die Lohnkosten für die Arbeitgeber, deren Beschäftigte bisher einen geringeren Lohn erhalten, nach Schätzungen für 2026 um etwa 2,18 Milliarden Euro und für 2027 um etwa 3,44 Milliarden Euro.

Von der Anhebung sind dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge etwa zehn bis zwölf Prozent der Beschäftigungsverhältnisse betroffen. Das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (BA) geht davon aus, dass das Ausmaß des Niedriglohnsektors und der Lohnungleichheit in Deutschland dadurch verringert werde. Gleichzeitig weist das IAB laut Kabinettsvorlage darauf hin, dass die steigenden Lohnkosten für die Betriebe Anpassungserfordernisse mit sich brächten, “die auch zu negativen Effekten führen könnten”.

(Bericht von Holger Hansen, redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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