Berlin (Reuters) – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des neuen Luftsicherheitsgesetzes beschlossen.
In dem von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eingebrachten Entwurf geht es vor allem um eine Ausweitung der Kompetenzen der Bundeswehr bei der Drohnenabwehr. Diese soll in Extremfällen auf Anfrage der Landesbehörden auch alleine über die Abwehr von Drohnen entscheiden dürfen, geht aus dem Reuters vorliegenden Gesetzentwurf hervor. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) begrüßte den Vorschlag von Dobrindt und betonte, dass dies verfassungskonform sei.
“Da zur Drohnenabwehr … rasche Entscheidungen über den Einsatz der Streitkräfte erforderlich sind, hält die Bundesregierung es für geboten, eine raschere Entscheidungsfindung zu ermöglichen”, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Deshalb soll künftig bei der Drohnenabwehr in Extremfällen allein das Bundesministerium der Verteidigung über den Einsatz der Streitkräfte entscheiden können. Normalerweise ist ein Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium bei Amtshilfe-Einsätzen im Inneren nötig – davon soll in besonders gravierenden Fällen der Drohnenabwehr abgewichen werden, weil es dabei um sehr kurze Reaktionszeiten geht. “Die Entscheidung über einen Einsatz nach Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes trifft auf Anforderung des betroffenen Landes das Bundesministerium der Verteidigung. Das Bundesministerium des Innern ist unverzüglich zu unterrichten”, heißt es jetzt in Paragraph 13.
Allerdings geht es bei der Amtshilfe für die Polizei in der Regel um die Bereitstellung von Aufklärungs- und Interventionstechnik. Nur wenn ein besonders schwerer Drohnenangriff droht, sollen die Streitkräfte “auch Waffengewalt oder sonstige Wirkmittel gegen unbemannte Luftfahrzeuge einsetzen” dürfen, heißt es in Paragraph 15a.
Zudem wird eine Hinweispflicht der Bundespolizei an die Bundeswehr eingeführt für Fälle, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verteidigungszusammenhang vorliegen. Der Gesetzentwurf schafft auch einen neuen Straftatbestand gegen vorsätzliches, unberechtigtes Eindringen auf das Gelände eines Flughafens.
Hintergrund sind die zahlreicher gewordenen Drohnensichtungen an deutschen Flughäfen oder über Teilen der kritischen Infrastruktur. Dahinter wird unter anderem Russland vermutet. Dobrindt hatte deshalb auch das Polizeigesetz geändert und die Einrichtung eines Drohnenkompetenzzentrums angekündigt.
“Wir sind alle gleichermaßen, einschließlich des Justizministeriums, der Auffassung, der Überzeugung, dass das, was wir jetzt in das Gesetz reingeschrieben haben, vollständig verfassungskonform ist”, sagte Pistorius zu der Kritik aus der Opposition, dass der Einsatz der Bundeswehr im Innern eine Grundgesetzänderung bräuchte. “Die Bundeswehr wäre schon heute vor dem Inkrafttreten des Gesetzes … verfassungsrechtlich befugt, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen”, sagte der Verteidigungsminister. Es habe aber eine einfache gesetzliche Befugnis gefehlt. “Gleichzeitig vereinfachen wir die Befehlsketten.” Die Kooperation zwischen Verteidigungsministerium, Bundespolizei und den Landespolizeien werde verbessert. Zugleich warnte Pistorius vor Illusionen. “Hundertprozentigen Schutz vor Drohnen, die insbesondere im Inland gestartet werden, wird es nicht geben auf Sicht”, betonte er.
(Bericht von Andreas Rinke; redigiert von Sabine Ehrhardt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)











