Berlin (Reuters) – Ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, bekommen künftig keine Leistungen aus dem bisherigen Bürgergeld, sondern die niedrigeren Sätze aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Dies betreffe etwa die 83.000 Ukrainer und Ukrainerinnen, die zwischen dem 1. April und Ende September eingereist sind, teilte das Bundesinnenministerium mit. Insgesamt gab es danach im Juli 2025 rund 642.000 Bürgergeldempfänger aus Ukraine – von denen aber die Masse vor dem Stichtag nach Deutschland geflüchtet ist. Für alle Ukrainerinnen und Ukrainer ist wegen des russischen Überfalls auf das Land im Februar 2022 eine visafreie Einreise möglich. Sie können sich 90 Tage ohne Registrierung in Deutschland aufhalten, erhalten aber bei der Registrierung automatisch einen Schutzstatus. Zuletzt hat die steigende Zahl einreisender junger Männer zwischen 18 und 24 Jahren für Diskussionen gesorgt. Kanzler Friedrich Merz hatte den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj aufgefordert, dass diese im Land bleiben sollten, weil sie dort etwa für die Armee gebraucht würden.
Die Union hatte in den Koalitionsverhandlungen darauf bestanden, dass die Ukrainer in das Asylbewerberleistungsgesetz wechseln müssen. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) war vom Sinn der Maßnahmen nicht überzeugt, setzt sie aber nun um, weil sie im Koalitionsvertrag vereinbart ist. In einem Brief an die Regierungsfraktionen betonte sie aber, dass die Integrationsversuche der Ukrainer in den deutschen Arbeitsmarkt darunter nicht leiden dürften. Das Arbeitsministerium betonte, dass arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Geflüchtete mit dem Gesetz verpflichtet sind, sich umgehend um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Die Arbeitsagenturen sollen sie hierbei unterstützen. “Zeigen die Geflüchteten keine Eigenbemühungen, soll ihnen eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden”, teilte das Ministerium weiter mit. “Falls eine Vermittlung in Arbeit wegen fehlender Sprachkenntnisse nicht möglich ist, sollen die Geflüchteten zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden.”
(Bericht von Andreas Rinke; redigiert von Sabine Ehrhardt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)











