Berlin (Reuters) – CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat sich offen für Änderungen bei der Erbschaftssteuer gezeigt, diese jedoch an eine grundlegende Reform des Unternehmenssteuerrechts geknüpft.
Er sei persönlich schon immer der Meinung gewesen, dass man ein eigenes Unternehmenssteuerrecht brauche, sagte der CDU-Politiker am Montag im ZDF. In Deutschland müssten 75 Prozent der Unternehmer Einkommenssteuer zahlen. Gäbe es ein eigenes Unternehmenssteuerrecht “dann haben Sie im privaten Bereich… mehr Spielräume, mehr Flexibilität, etwas zu machen”, fügte Linnemann hinzu. “Das Problem ist im Moment: Wenn wir an die Erbschaftssteuer rangehen, trifft es sofort die Familienunternehmen in Deutschland und die darf es als letztes treffen.”
Linnemann verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in einem anstehenden Urteil möglicherweise Änderungen bei der Erbschaftssteuer vorschreiben werde. “Sollte es in Karlsruhe zu einer Reform kommen beziehungsweise zu einer Ankündigung, dass wir was machen müssen, dann müssen wir uns das nochmal anschauen.”
Auch der CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn und Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder hatten zuletzt über mögliche Änderungen bei der Erbschaftssteuer gesprochen. Die Steuer wird bundesweit geregelt, die Einnahmen kommen aber den Ländern zugute. Die von Söder vorgeschlagene Regionalisierung der Erbschaftssteuer stieß bisher aber auf Ablehnung. Linnemann sprach sich gegen eine Diskussion über die Erhöhung der Erbschaftssteuer aus, weil dies Betriebe verunsichern würde.
(Bericht von Andreas Rinke; Redigiert von Elke Ahlswede; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)