Regierung will UBS sieben Jahre Zeit für Kapitalaufstockung geben

Zürich (Reuters) – Die Großbank UBS soll nach dem Willen der Schweizer Regierung ihre ausländischen Tochtergesellschaften künftig zu 100 Prozent mit Kapital unterlegen.

Dafür soll dem Institut eine Übergangsfrist von sieben Jahren eingeräumt werden, wie es in einem am Freitag veröffentlichten Gesetzesentwurf des Bundesrats heißt. “Die Unterlegung mit hartem Eigenkapital soll bei Inkrafttreten 65 Prozent betragen und anschließend pro Jahr um fünf Prozentpunkte auf den Zielwert von 100 Prozent ansteigen.” Mit der Veröffentlichung des Vorschlags leitet die Regierung ein formelles Konsultationsverfahren zum wichtigsten Punkt einer umfassenden Überarbeitung der Bankenregulierung ein.

“Der Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) erachten die Maßnahme als zentral, um die Too-Big-To-Fail-Ziele für eine verbesserte Finanzstabilität zu erreichen”, erklärte die Regierung. Die Neuregelung betreffe ausschließlich systemrelevante Banken, die über ausländische Beteiligungen verfügen. “Aktuell wäre nur die UBS in nennenswertem Umfang von der neuen Regelung betroffen”, hieß es.

Mit den strengeren Kapitalanforderungen möchte die Regierung nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im Jahr 2023 die einzige verbleibende Großbank des Landes wetterfester machen. Die UBS hat die im Juni vorgestellten strengeren Regeln scharf kritisiert. Die Bank argumentiert, dass sie durch zusätzliche Kapitalanforderungen in Höhe von 24 Milliarden Dollar gegenüber ihren globalen Konkurrenten erheblich benachteiligt wäre. Die UBS-Spitze prüft derzeit eine Reihe von Strategien zur Risikominderung, darunter sogar die Verlegung ihres Hauptsitzes ins Ausland.

Das letzte Wort über die neuen Vorschriften hat das Parlament, sodass das endgültige Ausmaß der Kapitalanforderungen weiterhin ungewiss ist. Die UBS, politische Parteien und andere interessierte Gruppen haben nun bis zum 9. Januar 2026 Zeit, zum Vorschlag der Regierung Stellung zu nehmen, die den Gesetzentwurf dann fertigstellen und im kommenden Jahr dem Parlament vorlegen muss.

(Bericht von Paul Arnold und Ariane Lüthi, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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