Umstrittener Trump-Kandidat für Behördenposten zieht Bewerbung zurück

Washington (Reuters) -Der von US-Präsident Donald Trump für den Chefposten einer Kontrollbehörde nominierte Paul Ingrassia hat seine Kandidatur zurückgezogen. Zuvor war ein Bericht bekannt geworden, dem zufolge sich Ingrassia in einer SMS selbst als jemand mit einer “Nazi-Ader” bezeichnet haben soll. Mit der Nominierung des 30-jährigen Juristen stieß Trump auf seltenen Widerstand in den eigenen Reihen. Der republikanische Mehrheitsführer im Senat, John Thune, forderte, die Nominierung zurückzuziehen. Ingrassia teilte am Dienstag (US-Ortszeit) auf der Plattform X mit, er verzichte auf eine für Donnerstag geplante Nominierungsanhörung vor einem Senatsausschuss. Er habe zurzeit nicht genügend Stimmen der Republikaner.

Es ist eines der wenigen Male, in denen der von Republikanern kontrollierte Senat den Personalvorschlägen Trumps nicht folgt. “Er wird nicht durchkommen”, hatte Senator Thune Medienberichten zufolge gesagt. Auch der republikanische Senator von Florida, Rick Scott, kündigte vor der Presse an, den umstrittenen Kandidaten nicht zu unterstützen.

Ingrassia soll nach einem Bericht von “Politico” auch den Feiertag zu Ehren des Bürgerrechtlers Martin Luther King in privaten Nachrichten kritisiert haben. Ingrassias Anwalt Edward Andrew Paltzik sagte “Politico”, die Nachrichten könnten manipuliert worden sein. Sollten sie authentisch sein, seien sie eindeutig als selbstironischer und satirischer Humor zu verstehen. In seiner Mitteilung zu seinem Rückzug schrieb Ingrassia auch, dass er sich für “die überwältigende Unterstützung” in dem gesamten Nominierungsprozess bedanke.

Ingrassia war als rechtsgerichteter Podcaster bekannt geworden. Der Jurist unterstützte Trumps Versuche, dessen Wahlniederlage von 2020 zu kippen. In Trumps zweiter Amtszeit war er bereits im Justiz- und im Heimatschutzministerium tätig. Trump hatte Ingrassia im Mai für die Leitung des “Office of Special Counsel” nominiert. Diese Bundesbehörde untersucht Vorwürfe, dass es Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower aus dem Regierungsapparat gegeben haben soll. Zudem legt sie fest, bis zu welchem Grad sich Bundesbedienstete politisch betätigen dürfen.

(Bericht von Andrew Goudsward und Richard Cowan; bearbeitet von Isabelle Noack und Elke Ahlswede, redigiert von Myria Mildenberger.Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 030 2201 33711 (für Politik und Konjunktur) oder 030 2201 33702 (für Unternehmen und Märkte).)

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