Berlin (Reuters) – Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will den Missbrauch von Sozialleistungen durch eine Minderheit von Zuwanderern aus EU-Staaten entschiedener bekämpfen.
Nach einem Treffen mit Vertretern von Kommunen und Jobcentern am Montag in Duisburg kündigte die SPD-Co-Chefin an, wie wolle eine Reihe von Maßnahmen auf Bundes- und Europaebene anstoßen. Im Kern gehe es um Zuwanderer, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht zum Zweck der Arbeitsaufnahme nutzten. Kommunen stießen bei der Bekämpfung des Problems immer wieder an strukturelle Hürden, erklärte Bas. Ein zentraler Punkt sei ein besserer Datenaustausch zwischen Behörden wie Ordnungsamt, Polizei und Jobcentern.
Bas will auch das Gespräch mit mehreren Kabinettskollegen suchen. So solle mit dem Justizministerium erörtert werden, ob ein eigener Straftatbestand des Sozialleistungsmissbrauchs eingeführt werden müsse, um eine Strafbarkeitslücke zu schließen. Auch müsse die Haftung von Arbeitgebern, die Scheinarbeitsverhältnisse ermöglichten, geklärt werden. Mit der Bauministerin wolle sie über den Umgang mit eigentlichen unbewohnbaren Unterkünften, sogenannten Schrottimmobilien, und eine mögliche finanzielle Unterstützung für Kommunen beim Erwerb solcher Objekte sprechen.
Zudem müsse auf europäischer Ebene diskutiert werden, wie die Arbeitnehmerfreizügigkeit künftig definiert werde. “Was bedeutet das eigentlich, wie viele Stunden muss ich eigentlich arbeiten, um dann am Ende auch über die Arbeitnehmerfreizügigkeit hier Fuß zu fassen?”, sagte Bas. Mit dem Innenministerium sei die Frage von Wiedereinreisesperren ein Thema. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt EU-Bürgerinnen und -Bürgern, in jedem Mitgliedstaat zu arbeiten und dabei grundsätzlich dieselben Sozialleistungen zu erhalten wie Einheimische – vorausgesetzt sie sind tatsächlich beschäftigt.
Bas betonte jedoch, dass sich die Maßnahmen nicht gegen die große Mehrheit der EU-Zuwanderer richteten. So gebe es allein aus Rumänien und Bulgarien mehr als 700.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit sei eine Errungenschaft, die nicht verändert werden solle.
Die Kommunen hätten zudem über das Problem der Schulpflicht berichtet. Es müsse sichergestellt werden, dass Jobcenter Informationen darüber erhielten, ob Kinder von Leistungsempfängern tatsächlich zur Schule gingen. Dies sei jedoch Aufgabe der Bundesländer.
(Bericht von Holger Hansen, redigiert von Sabine Ehrhardt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)











