Düsseldorf (Reuters) – Der US-Techriese Amazon hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) eine juristische Niederlage kassiert.
Das Gericht erklärte eine Preisanpassungsklausel für den Dienst “Amazon Prime” für unwirksam, wie es am Donnerstag mitteilte. Amazon hatte sich für eine Preiserhöhung des Dienstes im Jahr 2022 auf die Klausel gestützt. Amazons Regelungen benachteiligten die Verbraucher unangemessen. Die Regelungen seien schließlich auch intransparent. Amazon bestritt dies. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und damit bereits in erster Instanz Recht bekommen.
“Unternehmen dürfen Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen”, erklärten die Verbraucherschützer nach dem Spruch des OLG. Kunden könnten Amazon nun unter Bezugnahme auf das aktuelle Urteil zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge auffordern. Die Verbraucherzentrale NRW plane zudem eine Sammelklage, um die Beträge auf dem gerichtlichen Weg für die Betroffenen kollektiv einzufordern.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Davon könnte Amazon Gebrauch machen: “Wir werden das Urteil gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen”, erklärte der Konzern. (AZ: I-20 U 19/25)
(Bericht von Matthias Inverardi, redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bittean unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)











