Berlin (Reuters) – Die Bundesregierung will bei Privatpersonen mit höheren Einkommen einen Teil der geplanten Energiepreis-Entlastungen wieder einsammeln.
Eine Reuters am Mittwoch vorliegende Formulierungshilfe aus dem Finanzministerium sieht eine Besteuerung der Entlastungen durch die geplante Gas- und Wärmepreisbremse vor. Dabei sollten dieselben Grenzen gelten wie beim Solidaritätszuschlag, der nur bei höheren Einkommen fällig wird. Das Ministerium rechnet laut Gesetzesvorschlag mit Einnahmen von etwa 850 Millionen Euro. Die Bundesregierung folge damit der Empfehlung der Gas-Expertenkommission für einen sozialen Ausgleich. Die Besteuerung würde demnach auch für die staatliche Übernahme der Dezember-Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme in diesem Jahr gelten.
Über die Formulierungshilfe hatte das “Handelsblatt” zuerst berichtet. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP will die Änderungen im Jahressteuergesetz unterbringen, das noch kommende Woche vom Bundestag verabschiedet werden soll.
Genaue Einkommensgrenzen für die Besteuerung der Entlastung nennt der Entwurf nicht. “Die Entlastung (…) ist Teil des zu versteuernden Einkommens (…), wenn ein Solidaritätszuschlag (…) festzusetzen ist”, heißt es im Gesetzesvorschlag. Darin wird darauf verwiesen, dass der Solidaritätszuschlag derzeit in einer sogenannten Milderungszone bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 66.915 Euro bis 104.009 Euro einsetze. Daher solle auch für die Gas- und Wärmepreisbremse gelten, dass nur ein Teil der Entlastungen versteuert werden müsse.
(Bericht von Holger Hansen, redigiert von Birgit Mittwollen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)