Weitere Bahn-Niederlage vor Gericht – Lokführer-Streik geht weiter

Frankfurt (Reuters) – Die Lokführer der Deutschen Bahn können nach einem Gerichtsurteil ihren bundesweiten Streik im Fern- und Nahverkehr wie geplant bis Mittwochmorgen fortsetzen.

Das Hessische Landesarbeitsgericht wies am Dienstag die Berufung der Bahn zurück. Zuvor hatte schon das Arbeitsgericht Frankfurt am Montagabend den Eilantrag des Konzerns auf einstweilige Verfügung gegen den Wellenstreik der Lokführergewerkschaft GDL in erster Instanz abgewiesen. Der 24-stündige Streik der Lokführer endet am Mittwochmorgen um 2.00 Uhr. Im Güterverkehr begann der Arbeitskampf schon am Montagabend um 18.00 Uhr.

Es ist bereits der sechste GDL-Streik im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn. “Wir müssen die Entscheidung des Gerichts wohl oder übel akzeptieren”, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, nach der Verhandlung. “Mehr rechtliche Möglichkeiten haben wir aktuell nicht. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden haben wir alles versucht, den Streik noch zu stoppen, leider ohne Erfolg.” Im Fernverkehr bot die Bahn am Dienstag ein Grundangebot von rund 20 Prozent des üblichen Fahrplans an.

Das Landesarbeitsgericht schloss sich der Einschätzung des Arbeitsgerichts Frankfurt an, dass der Streik rechtmäßig und nicht unverhältnismäßig ist. “Es gibt eine herrschende Meinung, die eine solche Nadelstichtaktik für zulässig hält”, sagte der Vorsitzende Richter Michael Horcher mit Blick auf die von der GDL angekündigten Wellenstreiks. Dies gelte auch für einen Betrieb der Daseinsfürsorge wie der Bahn. “Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt.”

Verkehrsminister Volker Wissing deutete am Dienstag im ARD-Morgenmagazin an, dass sich die Politik dieses Themas annehmen wolle. “Die Bundesregierung hat den Auftrag; das geltende Recht zu schützen und zu verteidigen, und deswegen können wir uns jetzt nicht in diesen Tarifkonflikt so einmischen, dass wir Gesetzesänderungen androhen”, sagte Wissing. “Aber klar ist auch, dass wir uns das ganz genau anschauen werden. Wenn dieser Tarifkonflikt beigelegt ist, muss geprüft werden, ob wir eine Änderung brauchen oder nicht.”

Die GDL hatte für einen Verzicht auf Streiks ein neues und verbessertes Angebot der Bahn gefordert. Die Bahn wiederum hatte am Wochenende neue Verhandlungen auf Grundlage eines von Moderatoren in der vorigen Verhandlungsrunde ausgearbeiteten Konzepts angeboten. Dieses sah unter anderem eine Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 36 Stunden mit vollem Lohnausgleich vor, derzeit sind es 38. Die GDL fordert eine Reduzierung auf 35 Stunden.

Die Bahn erklärte, sie sei bereit, auf Basis des Moderatorenpakets die Verhandlungen zu Ende zu führen. “Die DB fordert die GDL erneut auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und endlich Kompromisse zu finden.” Auch eine formale Schlichtung sei schon am Sonntag als Alternative angeboten worden. Die GDL forderte wiederum von der Bahn ein “neues, verbessertes schriftliches Angebot, denn nur das bringt die Konfliktparteien wieder zurück an den Verhandlungstisch und eröffnet die Chance für eine Kompromissfindung.”

(Bericht von Reuters-TV, geschrieben von Patricia Weiß. Redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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