Verfassungsbeschwerden der Warburg-Bankiers erfolglos
Karlsruhe (Reuters) – Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden der Warburg-Bank-Eigner Max Warburg und Christian Olearius im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Prozessen nicht zur Entscheidung angenommen. Die beiden Bankiers waren der Meinung, sowohl das Landgericht Bonn als auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hätten sie in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, weil die Gerichte sie in Urteilen beziehungsweise Pressemitteilungen identifizierbar …
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